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Wissenswertes

Tipps und Erklärungen für alle,
die zum ersten Mal die Pflege
eines Angehörigen organisieren

  • Was ist ein Pflegegrad?

    Der Pflegegrad bestimmt, in welchem Umfang die Pflegeversicherung Leistungen übernimmt. Es gibt fünf Pflegegrade — von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (5). Ohne Pflegegrad müssen viele Leistungen selbst bezahlt werden — deshalb ist der Antrag für die meisten Familien der erste Schritt.

    In drei Schritten zum Pflegegrad

    1. Antragstellung

    Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt — sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Für den Erstantrag ist kein spezielles Formular nötig.

    2. Begutachtung

    Die Pflegekasse beauftragt eine Begutachtung — bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten durch Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter kommt nach Hause und prüft, wie selbstständig die Person im Alltag zurechtkommt.

    3. Entscheidung

    Innerhalb von 25 Arbeitstagen erhalten Sie den Bescheid der Pflegekasse mit dem festgestellten Pflegegrad (1 bis 5) oder eine Ablehnung. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

    So helfen wir

    Wir helfen Ihnen beim Antrag, erklären, was Sie bei der Begutachtung erwartet, und zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen mit dem jeweiligen Pflegegrad zustehen. Wenden Sie sich schon vor der Einstufung an uns — wir begleiten Sie von Anfang an.

  • Oft ist schwer zu erkennen, wann aus der alltäglichen Fürsorge für einen Elternteil ein Bedarf an professioneller Pflege wird. Auf diese Anzeichen sollten Sie achten:

    Veränderungen im Haushalt

    • Die Wohnung ist deutlich unordentlicher oder schmutziger als sonst
    • Der Kühlschrank ist fast leer oder Lebensmittel sind abgelaufen
    • Unbezahlte Rechnungen oder ungeöffnete Post stapeln sich

    Veränderungen der Gesundheit

    • Deutliche Gewichtsabnahme oder -zunahme
    • Blaue Flecken oder Sturzspuren, über die die Person nicht spricht
    • Medikamente werden vergessen

    Veränderungen im Verhalten

    • Rückzug von Hobbys oder sozialen Kontakten
    • Auffällige Unruhe oder Verwirrtheit in vertrauter Umgebung
    • Schwierigkeiten mit der zeitlichen Orientierung

    Wie geht es weiter?

    Wenn Sie eines oder mehrere dieser Anzeichen bemerken, ist das kein Grund zur Panik — aber ein guter Anlass, offen und ohne Druck über die Situation zu sprechen. Sie können klein anfangen: mit regelmäßigen Besuchen oder einigen Stunden Hilfe im Haushalt pro Woche — und die Unterstützung nach Bedarf schrittweise ausbauen.

    Wir besprechen Ihre Situation gern mit Ihnen und zeigen Ihnen, wo Sie anfangen können — auch wenn Sie noch nicht genau wissen, was gebraucht wird.

  • Wer einen Angehörigen selbst pflegt, braucht früher oder später eine Pause — wegen Urlaub, Krankheit oder einfach Erschöpfung. Dafür gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.

    Wann kommt sie infrage?

    • Sie fahren in den Urlaub und können Ihren Angehörigen nicht mitnehmen
    • Sie sind selbst erkrankt und können die Pflege nicht übernehmen
    • Sie brauchen einfach eine Pause, um neue Kraft zu schöpfen

    So funktioniert es

    Während Ihrer Abwesenheit übernimmt ein professioneller Pflegedienst vorübergehend die Pflege — für einige Stunden, Tage oder Wochen, je nach Ihrer Situation. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge.

    Gut zu wissen

    Seit dem 1. Juli 2025 entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit — der Anspruch besteht sofort ab Pflegegrad 2. Im Jahr 2026 beträgt der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € (§ 42a SGB XI); die Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Die genaue Höhe und die Bedingungen erfragen Sie am besten bei Ihrer Pflegekasse oder bei uns.

    Warum das keine Schwäche ist

    Viele Angehörige haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie vorübergehend Hilfe in Anspruch nehmen. Doch Selbstfürsorge gehört zur Pflege dazu: Wer erschöpft ist, kann nicht so gut pflegen wie jemand, der ausgeruht ist.

  • Für viele Familien ist es besonders schwer, mit einem Elternteil darüber zu sprechen, dass er Hilfe brauchen könnte. Diese Tipps können das Gespräch erleichtern.

    Den richtigen Zeitpunkt wählen

    Sprechen Sie das Thema nicht mitten in einem Streit oder direkt nach einem beunruhigenden Ereignis (Sturz, Krankenhausaufenthalt) an. Besser ist ein ruhiger Moment, in dem Sie beide Zeit haben und niemand in Eile ist.

    Konkret statt allgemein

    Statt allgemein „Du brauchst Hilfe“ sprechen Sie besser eine konkrete Beobachtung an: „Mir ist aufgefallen, dass dir die Treppe schwerer fällt — sollen wir überlegen, wie wir das leichter machen können?“

    Zuhören statt nur überzeugen

    Für viele ältere Menschen bedeutet ein Gespräch über fremde Hilfe, über den Verlust der Unabhängigkeit zu sprechen. Geben Sie Raum für Ängste und Sorgen, ohne sie sofort zu entkräften.

    Klein anfangen

    Sie müssen nicht gleich eine umfassende Pflege vorschlagen. Beginnen Sie mit kleiner Unterstützung — etwa Hilfe im Haushalt oder Begleitung bei Spaziergängen — und bauen Sie sie bei Bedarf schrittweise aus.

    Fachleute einbeziehen

    Manchmal ist es leichter, von einer neutralen Fachperson — etwa der Hausärztin oder einem Pflegeberater — zu hören, dass Pflege nötig ist, als von den eigenen Angehörigen. Wir kommen gern zu diesem Gespräch dazu und erklären die Möglichkeiten.